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AGB – BVB – Einbindung Dritter

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Datenschutz
Datenschutzerklärung der DoD Com Consulting

Für maximale Transparenz haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurzgehalten und um Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für einzelne Geschäftsformen ergänzt.

Die AGB gelten dabei als Basis unserer Geschäftsbedingungen und für sämtliche mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Die Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen oder ersetzen dabei Regelungen der AGB für Geschäfte aus den Bereichen:

BVB für die Lieferung von Waren
BVB für die Erbringung von Dienstleistungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie die AGB sowie die Besonderen Vertragsbedingungen in der oben genannten Reihenfolge vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

  1. Geltungsbereich und Form 1.Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen der Dodcom Consulting Group AG mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.2. Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB eines Kunden einen Vertrag vorbehaltlos ausführen. „Schriftlich“ im Sinne dieser AGB und der Besonderen Vertragsbedingungen bedeutet in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). 3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag maßgebend. 4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB oder den Besonderen Vertragsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

 

  1. Angebot und Vertragsschluss 1.Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Präsentationen, technische Dokumentationen (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form bzw. auf unserer Website – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.2.Die Willenserklärung des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit uns gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus einem Auftragsformular nicht etwas anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Leistungserbringung gegenüber dem Kunden erklärt werden. 

 

III. Einbeziehung von Besonderen Vertragsbedingungen 1. Für die Lieferung von Hardware und Software gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Hard- und Standardsoftware. 2. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Verträge über die Pflege von Standardsoftware und Wartung von Hardware, die ausschließlich als Dienstleistungen erbracht werden. 3. Diese Besonderen Vertragsbedingungen folgen auf den nachfolgenden Seiten. 

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden 1.Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, sofern diese für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch uns erforderlich und allgemein üblich sind, und uns insbesondere
  2. a) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;
  3. b) zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten;
  4. c) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen,

sofern diese Leistungen vertraglich nicht unserem Pflichtenkreis zugeordnet wurden. 

  1. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordern wir diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen schriftlich an. Wir werden den Kunden unverzüglich schriftlich auf aus unserer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.3. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden unentgeltlich zu erbringen. 4. Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf unsere Leistungserbringung hat, sind wir von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Uns entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte gesondert vergütet. 

 

  1. Zahlungsbedingungen, Preise und Reisekosten 1.Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist nach Wahl des Kunden gegen Rechnung oder per Lastschrift möglich.2. Rechnungen werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 3 € in Papier per Post. 3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort fällig. Der Verzug tritt in Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. 4. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. 5. Bei Auslandszahlungen hat der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen. 6. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen, um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung darf nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von uns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist. 8. Wir haben darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung von Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten die allgemeinen Reisekostenrichtlinien des Kunden, soweit diese uns vorab bekannt gegeben wurden. Davon abweichend können individuelle Reisekosten vereinbart werden (z.B. Pauschale für die Anfahrt). Finden Schulungsmaßnahmen in unseren Räumlichkeiten statt, zählen hierzu auch die Kosten für die Verpflegung der Teilnehmer. Die Bereitstellung von Schulungsmaterial wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anderweitig vereinbart.  

 

  1. Höhere Gewalt 1.In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistung oder Mitwirkung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. 3. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht erbrachte Leistung oder Mitwirkung noch erbracht werden soll. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Vertragserklärungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum oder Datum der geschuldeten Mitwirkung andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt einen Einzelvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 

VII. Haftung 

  1. Wir haften generell nicht für Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung beim Kunden, hervorgerufen werden, es sei denn, der Eingriff war betriebsbezogen und ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zu betriebsbezogenen Eingriffen zählen insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen von zuvor bereits defekten Betriebsmitteln oder mit Beseitigungen von zuvor bereits vorliegenden Störungsfällen stehen und während der Dauer unserer Tätigkeit entstehen.2. Unsere Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf 1.000.000,00 € pro Haftungsfall. 3. Der Kunde trägt auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates, sofern wir diese Leistungen nicht ausdrücklich vertraglich übernommen haben. Bei von uns verschuldetem Datenverlust ist unsere Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden. 4. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch einen Erfüllungsgehilfen sowie in Fällen der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Mitverschulden des Kunden ist jedoch in jedem Fall zu berücksichtigen. 

 

VIII. Vertraulichkeit 1. Die Vertragsparteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts des jeweiligen Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Vertragspartei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Vertragspartei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist. Zustimmungen werden schriftlich erteilt. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. 3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, werden wir den Kunden vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. 4. Die Vertragsparteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht. 5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die 

  1. a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden; 
  2. b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  3. c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Vertragspartei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Vertragspartei, die sich auf die Ausnahme beruft. 

  1. Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Vertragsparteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei auf Aufforderung dieser Vertragspartei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.7. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung dieser Geschäftsbeziehung. 8. Wir sind berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt. 
  1. Datenschutz 1.Die Vertragsparteien werden die jeweils für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.2. Sofern und soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeiten, werden die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO schließen. 

 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand 1.Die Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist nach unserer Wahl Hamburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

 

  1. Sonstiges 1.Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und ggfs. Telefax.2. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Im Falle der Nichtigkeit oder der Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmungen am nächsten kommt, wobei sich die Vertragsparteien verpflichten, diesbezüglich nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke im Vertrag offensichtlich wird.

Besondere Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen 

  1. Geltungsbereich und Kollision 1.Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Dodcom Consulting Group AG über die Erbringung von Dienstleistungen. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dodcom Consulting Group AG.2. Weichen Bestimmungen in diesen BVB von den Regelungen in den AGB ab, so gehen die Bestimmungen in diesen BVB vor. 

 

  1. Erbringung von Dienstleistungen 1.Die Beratung im Bereich der Informationstechnologie, Einrichtung und Wartung von technischen Geräten, insbesondere Kopierern, Druckern, Telefonanlagen, Videoüberwachungs- und Alarmanlagen, IT-Hardware usw., deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung von Hard- und Software stellen Dienstleistungen dar, d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, wir sichern vertraglich einen bestimmten Erfolg zu.2. Dies gilt insbesondere bei einem Auftrag, der auf die Beseitigung eines im ITK-System des Kunden auftreten Fehlers gerichtet ist. Hierbei ist insbesondere die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Die Auswahl der Tätigkeit liegt deshalb in unserem freien Ermessen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, wahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, ohne damit zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt. 3. Ist nach unserer Einschätzung zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Softwareprodukten, Hardwarekomponenten, Datenträgern, Farbbändern, Tonern, Batterien, Druckeinheiten oder anderem Verbrauchsmaterial erforderlich, werden wir stets erst einen gesonderten Auftrag des Kunden einholen. Erteilt der Kunde den von uns zur Fehlerbehebung vorgeschlagenen Auftrag, hat er die Kosten auch dann zu tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Wir werden uns in diesem Falle aus Kulanz bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Kunden gutschreiben. 4. Übernehmen wir vertraglich die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem von uns verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. Wir schulden nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt bereits verbreitet sind. Diese zu installieren ist allein Angelegenheit des Kunden, es sei denn etwas Abweichendes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit uns der Kunde nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat. 5. Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) in unserem pflichtgemäßen Ermessen, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. 6. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. 7. Hat der Kunde Zeitkontingente für die Erbringung von Dienstleistungen bei uns erworben, kann er diese zu unseren gewöhnlichen Geschäftszeiten, werktags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr telefonisch oder schriftlich abrufen. Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage. Eine bestimmte Reaktionszeit schulden wir nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 8. Nicht verbrauchte Zeitkontingente können angespart und in den nachfolgenden Monaten in Anspruch genommen werden. 9. Wir werden den Kunden unverzüglich schriftlich informieren, wenn wir Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennen oder erkennen mussten, die Auswirkung auf unsere Leistungserbringung haben können. 

 

III. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Übernehmen wir vertraglich die Einrichtung von Hardware, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von uns bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens zwei herkömmliche Einphasen-Wechselstromanschlüsse mit 230 Volt und zwei Ethernet-Netzwerksanschlüsse zur Verfügung zu stellen.  

  1. Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen. 
  2. Der Kunde hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die notwendige Kennung und Passwort für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Kunde muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Unsere Wartezeiten gelten als Aufwand.

 

  1. Unser Personal 1.Wir sind bei der Wahl der Personen frei, die wir zur Leistungserbringung einsetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit wir dem Kunden Personen namentlich benannt haben, die wir zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigen, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.2. Wir werden uns bei den für den Kunden eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen. Neu eingesetzte Personen werden mindestens die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllen. 3. Sofern die Qualifikation der vom uns eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Kunden aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Wir werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. 4. Die uns zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von uns eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. 

 

  1. Vertragslaufzeit 1.Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde (z.B. 12 oder 24 Monate), sind für beide Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde, die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten, erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Besondere Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen 

  1. Geltungsbereich und Kollision 1.Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Dodcom Consulting Group AG über die Erbringung von Dienstleistungen. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dodcom Consulting Group AG.2. Weichen Bestimmungen in diesen BVB von den Regelungen in den AGB ab, so gehen die Bestimmungen in diesen BVB vor. 

 

  1. Erbringung von Dienstleistungen 1.Die Beratung im Bereich der Informationstechnologie, Einrichtung und Wartung von technischen Geräten, insbesondere Kopierern, Druckern, Telefonanlagen, Videoüberwachungs- und Alarmanlagen, IT-Hardware usw., deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung von Hard- und Software stellen Dienstleistungen dar, d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, wir sichern vertraglich einen bestimmten Erfolg zu.2. Dies gilt insbesondere bei einem Auftrag, der auf die Beseitigung eines im ITK-System des Kunden auftreten Fehlers gerichtet ist. Hierbei ist insbesondere die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Die Auswahl der Tätigkeit liegt deshalb in unserem freien Ermessen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, wahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, ohne damit zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt. 3. Ist nach unserer Einschätzung zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Softwareprodukten, Hardwarekomponenten, Datenträgern, Farbbändern, Tonern, Batterien, Druckeinheiten oder anderem Verbrauchsmaterial erforderlich, werden wir stets erst einen gesonderten Auftrag des Kunden einholen. Erteilt der Kunde den von uns zur Fehlerbehebung vorgeschlagenen Auftrag, hat er die Kosten auch dann zu tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Wir werden uns in diesem Falle aus Kulanz bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Kunden gutschreiben. 4. Übernehmen wir vertraglich die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem von uns verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. Wir schulden nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt bereits verbreitet sind. Diese zu installieren ist allein Angelegenheit des Kunden, es sei denn etwas Abweichendes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit uns der Kunde nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat. 5. Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) in unserem pflichtgemäßen Ermessen, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. 6. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. 7. Hat der Kunde Zeitkontingente für die Erbringung von Dienstleistungen bei uns erworben, kann er diese zu unseren gewöhnlichen Geschäftszeiten, werktags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr telefonisch oder schriftlich abrufen. Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage. Eine bestimmte Reaktionszeit schulden wir nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 8. Nicht verbrauchte Zeitkontingente können angespart und in den nachfolgenden Monaten in Anspruch genommen werden. 9. Wir werden den Kunden unverzüglich schriftlich informieren, wenn wir Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennen oder erkennen mussten, die Auswirkung auf unsere Leistungserbringung haben können. 

 

III. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Übernehmen wir vertraglich die Einrichtung von Hardware, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von uns bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens zwei herkömmliche Einphasen-Wechselstromanschlüsse mit 230 Volt und zwei Ethernet-Netzwerksanschlüsse zur Verfügung zu stellen.  

  1. Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen. 
  2. Der Kunde hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die notwendige Kennung und Passwort für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Kunde muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Unsere Wartezeiten gelten als Aufwand.

 

  1. Unser Personal 1.Wir sind bei der Wahl der Personen frei, die wir zur Leistungserbringung einsetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit wir dem Kunden Personen namentlich benannt haben, die wir zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigen, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.2. Wir werden uns bei den für den Kunden eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen. Neu eingesetzte Personen werden mindestens die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllen. 3. Sofern die Qualifikation der vom uns eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Kunden aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Wir werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. 4. Die uns zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von uns eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. 

 

  1. Vertragslaufzeit 1.Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde (z.B. 12 oder 24 Monate), sind für beide Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde, die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten, erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
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Zur Erbringung von speziellen Dienstleistungen (vgl. Preisliste Kennzeichen**) bezieht Dodcom weitere Vertragspartner in die Verarbeitung und/oder Nutzung personen-/vertragsbezogener Daten des Kunden im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung Artikel 28 DSGVO mit ein. Mit diesen hat Dodcom eine Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit im Auftrag gem. Artikel 28 DSGVO getroffen. Eine entsprechende Vereinbarung werden die Parteien treffen, sofern Dodcom im Rahmen des Vertragsverhältnisses als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird. Für folgende Dodcom Services werden die aufgeführten Vertragspartner in die Verarbeitung und/ oder Nutzung der Kundendaten einbezogen, sofern dies durch den Kunden beauftragt wurde:  

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Preisliste Download (Format PDF) – DoD Com Preisliste 01/21

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